Deutsche bersetzung der GNU General Public License

Erstellt im Auftrag der S.u.S.E. GmbH http://www.suse.de von Katja
Lachmann bersetzungen, berarbeitet von Peter Gerwinski, G-N-U GmbH
http://www.g-n-u.de (31. Oktober 1996, 4. Juni 2000)


Diese bersetzung wird mit der Absicht angeboten, das Verstndnis der
GNU General Public License (GNU-GPL) zu erleichtern. Es handelt sich
jedoch nicht um eine offizielle oder im rechtlichen Sinne anerkannte
bersetzung.

Die Free Software Foundation (FSF) ist nicht der Herausgeber dieser
bersetzung, und sie hat diese bersetzung auch nicht als
rechtskrftigen Ersatz fr die Original-GNU-GPL anerkannt. Da die
bersetzung nicht sorgfltig von Anwlten berprft wurde, knnen die
bersetzer nicht garantieren, da die bersetzung die rechtlichen
Aussagen der GNU-GPL exakt wiedergibt. Wenn Sie sichergehen wollen,
da von Ihnen geplante Aktivitten im Sinne der GNU-GPL gestattet
sind, halten Sie sich bitte an die englischsprachige Originalversion.

Die Free Software Foundation mchte Sie darum bitten, diese
bersetzung nicht als offizielle Lizenzbedingungen fr von Ihnen
geschriebene Programme zu verwenden. Bitte benutzen Sie hierfr
stattdessen die von der Free Software Foundation herausgegebene
englischsprachige Originalversion.


This is a translation of the GNU General Public License into
German. This translation is distributed in the hope that it will
facilitate understanding, but it is not an official or legally
approved translation.

The Free Software Foundation is not the publisher of this translation
and has not approved it as a legal substitute for the authentic GNU
General Public License. The translation has not been reviewed
carefully by lawyers, and therefore the translator cannot be sure that
it exactly represents the legal meaning of the GNU General Public
License. If you wish to be sure whether your planned activities are
permitted by the GNU General Public License, please refer to the
authentic English version.

The Free Software Foundation strongly urges you not to use this
translation as the official distribution terms for your programs;
instead, please use the authentic English version published by the
Free Software Foundation.

GNU General Public License

Deutsche bersetzung der Version 2, Juni 1991

Copyright  1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.

59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA

peter@gerwinski.de

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und
unvernderte Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht
erlaubt.


Diese bersetzung ist kein rechtskrftiger Ersatz fr die
englischsprachige Originalversion!

Vorwort

Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen
die Freiheit zu nehmen, die Software weiterzugeben und zu
verndern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License
, die Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit
garantieren. Sie soll sicherstellen, da die Software fr alle
Benutzer frei ist. Diese Lizenz gilt fr den Groteil der von der Free
Software Foundation herausgegebenen Software und fr alle anderen
Programme, deren Autoren ihr Datenwerk dieser Lizenz unterstellt
haben. Auch Sie knnen diese Mglichkeit der Lizenzierung fr Ihre
Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der Free Software
Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public
License , der Allgemeinen ffentlichen GNU-Lizenz fr Bibliotheken.)
[Mittlerweile wurde die GNU Library Public License von der GNU Lesser
Public License abgelst - Anmerkung des bersetzers.]

Die Bezeichnung ,,freie`` Software bezieht sich auf Freiheit, nicht
auf den Preis. Unsere Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren,
Kopien freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu
berechnen, wenn Sie mchten), die Mglichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die
Lizenzen sollen garantieren, da Sie die Software ndern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden drfen - und da Sie
wissen, da Sie dies alles tun drfen.

Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es
jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen
Einschrnkungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn
Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verndern.

Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie
selbst haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines
solchen Programms verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch die
Empfnger den Quelltext erhalten bzw. erhalten knnen. Und Sie mssen
ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Software unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen
diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu
vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.

Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir darberhinaus
sicherstellen, da jeder erfhrt, da fr diese freie Software
keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem
modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die Empfnger
wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit irgendwelche
von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprnglichen
Autors schdigen.

Schlielich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch
Software-Patente bedroht. Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da
Distributoren eines freien Programms individuell Patente lizensieren -
mit dem Ergebnis, da das Programm proprietr wrde. Um dies zu
verhindern, haben wir klargestellt, da jedes Patent entweder fr
freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt
nicht lizenziert werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung,
Verbreitung und Bearbeitung:

Allgemeine ffentliche GNU-Lizenz Bedingungen fr die
Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung

0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Datenwerk,
in dem ein entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf
hinweist, da das Datenwerk unter den Bestimmungen dieser General
Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
derartige Programm oder Datenwerk als ,,das Programm`` bezeichnet; die
Formulierung ,,auf dem Programm basierendes Datenwerk`` bezeichnet das
Programm sowie jegliche Bearbeitung des Programms im
urheberrechtlichen Sinne, also ein Datenwerk, welches das Programm,
auch auszugsweise, sei es unverndert oder verndert und/oder in eine
andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird die bersetzung
ohne Einschrnkung als ,,Bearbeitung`` eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
wird im folgenden als ,,Sie`` angesprochen.

Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung
werden von dieser Lizenz nicht berhrt; sie fallen nicht in ihren
Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausfhrung des Programms wird nicht
eingeschrnkt, und die Ausgaben des Programms unterliegen dieser
Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die Ausfhrung des
Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen des
Programms ab.

1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des
Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und
verbreiten. Voraussetzung hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen
entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen Haftungsausschlu
verffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das
Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert lassen und desweiteren
allen anderen Empfngern des Programms zusammen mit dem Programm eine
Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr
verlangen. Wenn Sie es wnschen, drfen Sie auch gegen Entgeld eine
Garantie fr das Programm anbieten.

2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon
verndern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Datenwerk
entsteht; Sie drfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen
von Paragraph 1 vervielfltigen und verbreiten, vorausgesetzt, da
zustzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfllt werden:

1.  Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk
    versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
    Datum jeder nderung hinweist.

2.  Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder
    verffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von dem Programm
    oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes
    unter den Bedingungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebhren zur
    Verfgung gestellt wird.

3.  Wenn das vernderte Programm normalerweise bei der Ausfhrung
    interaktiv Kommandos einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es,
    wenn es auf dem blichsten Wege fr solche interaktive Nutzung
    gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen
    geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen Hinweis, da es
    keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie Garantie
    leisten), und da die Benutzer das Programm unter diesen
    Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer darauf
    hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen
    kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet,
    aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf
    dem Programm basierendes Datenwerk auch keine solche Meldung
    ausgeben).

Diese Anforderungen gelten fr das bearbeitete Datenwerk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Datenwerkes nicht von dem
Programm abgeleitet sind und vernnftigerweise als unabhngige und
eigenstndige Datenwerke fr sich selbst zu betrachten sind, dann
gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht fr die betroffenen
Teile, wenn Sie diese als eigenstndige Datenwerke weitergeben. Wenn
Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen weitergeben, das
ein auf dem Programm basierendes Datenwerk darstellt, dann mu die
Weitergabe des Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen fr weitere Lizenznehmer somit auf das gesamte Ganze
ausgedehnt werden - und somit auf jeden einzelnen Teil, unabhngig vom
jeweiligen Autor.

Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr
Datenwerke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte fr Datenwerke
streitig zu machen, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung
von Datenwerken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner
auszugsweisen Verwendung zusammengestellt worden sind, auszuben.

Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines anderen
Datenwerkes, das nicht auf dem Programm basiert, mit dem Programm oder
einem auf dem Programm basierenden Datenwerk auf ein- und demselben
Speicher- oder Vertriebsmedium dieses andere Datenwerk nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.

3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk
gem Paragraph 2) als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den
Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben -
vorausgesetzt, da Sie auerdem eine der folgenden Leistungen
erbringen:

1.  Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollstndigen
    zugehrigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem fr den
    Datenaustausch blichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den
    Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen mu. Oder:

2.  Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre
    lang gltigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine
    vollstndige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfgung
    zu stellen - zu nicht hheren Kosten als denen, die durch den
    physikalischen Kopiervorgang anfallen -, wobei der Quelltext unter
    den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem fr den
    Datenaustausch blichen Medium weitergegeben wird. Oder:

3.  Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot
    der Zurverfgungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
    erhalten haben. (Diese Alternative ist nur fr nicht-kommerzielle
    Verbreitung zulssig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode
    oder in ausfhrbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gem
    Absatz b erhalten haben.)

Unter dem Quelltext eines Datenwerkes wird diejenige Form des
Datenwerkes verstanden, die fr Bearbeitungen vorzugsweise verwendet
wird. Fr ein ausfhrbares Programm bedeutet ,,der komplette
Quelltext``: Der Quelltext aller im Programm enthaltenen Module
einschlielich aller zugehrigen
Modulschnittstellen-Definitionsdateien sowie der zur Compilation und
Installation verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch
braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was
blicherweise (entweder als Quelltext oder in binrer Form) zusammen
mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.)
geliefert wird, unter dem das Programm luft - es sei denn, diese
Komponente selbst gehrt zum ausfhrbaren Programm.

Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, da der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene
Stelle gewhrt wird, so gilt die Gewhrung eines gleichwertigen
Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des Quelltextes, auch wenn
Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem
Objectcode zu kopieren.

4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter
lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz
ausdrcklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der
Vervielfltigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und Verbreitung
ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser
Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.

5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie
nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die
Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete Datenwerke zu
verndern oder zu verbreiten. Diese Handlungen sind gesetzlich
verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Datenwerk) verndern oder
verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung
und Vernderung des Programms oder eines darauf basierenden
Datenwerks.

6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
basierendes Datenwerk) weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch
vom ursprnglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend
den hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfltigen, zu verbreiten
und zu verndern. Sie drfen keine weiteren Einschrnkungen der
Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers
vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser
Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen
begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder
anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz
widersprechen, so befreien Sie diese Umstnde nicht von den
Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht mglich ist, das
Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser
Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann
drfen Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum
Beispiel ein Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des
Programms durch diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder
indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht der einzige Weg,
sowohl das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.

Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungltig oder unter
bestimmten Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser
Paragraph seinem Sinne nach angewandt werden; im brigen soll dieser
Paragraph als Ganzes gelten.

Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche
Patente oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die
Gltigkeit solcher Ansprche zu bestreiten; dieser Paragraph hat
einzig den Zweck, die Integritt des Verbreitungssystems der freien
Software zu schtzen, das durch die Praxis ffentlicher Lizenzen
verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge zu dem groen
Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am
Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines
anderen Systems verbreiten will; ein Lizenznehmer hat auf diese
Entscheidung keinen Einflu.

Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.

8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in
bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich
geschtzte Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der
Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz gestellt
hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung angeben,
in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so da die Verbreitung nur
innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht
ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.

9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete
und/oder neue Versionen der General Public License
verffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her
der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in
einem Programm angegeben wird, da es dieser Lizenz in einer
bestimmten Versionsnummer oder ,,jeder spteren Version`` (``any later
version'') unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder
beliebigen spteren Version, die von der Free Software Foundation
verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
knnen Sie eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software
Foundation verffentlicht wurde.

10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders
sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu
bitten. Fr Software, die unter dem Copyright der Free Software
Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software Foundation ; wir
machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung
wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den freien
Status aller von unserer freien Software abgeleiteten Datenwerke zu
erhalten und zum anderen das gemeinschaftliche Nutzen und
Wiederverwenden von Software im allgemeinen zu frdern.

Keine Gewhrleistung

11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht
keinerlei Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich
zulssig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen
die Copyright-Inhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verfgung,
,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewhrleistung, weder ausdrcklich
noch implizit, einschlielich - aber nicht begrenzt auf - Marktreife
oder Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko
bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programms liegt bei
Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen
die Kosten fr notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
Ihnen.

12. In keinem Fall, auer wenn durch geltendes Recht gefordert oder
schriftlich zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder
irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
verbreitet hat, Ihnen gegenber fr irgendwelche Schden haftbar,
einschlielich jeglicher allgemeiner oder spezieller Schden, Schden
durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgeschden, die aus der
Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen
(einschlielich - aber nicht beschrnkt auf - Datenverluste,
fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder
anderen getragen werden mssen, oder dem Unvermgen des Programms, mit
irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden
unterrichtet worden war.

Ende der Bedingungen

Anhang: Wie Sie diese Bedingungen auf Ihre eigenen, neuen Programme
anwenden knnen

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom
grtmglichen Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie
das am besten, indem Sie es zu freier Software machen, die jeder unter
diesen Bestimmungen weiterverbreiten und verndern kann.

Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Vermerke zu Ihrem
Programm hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden
Quelldatei zu stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst
deutlich darzustellen; zumindest aber sollte jede Datei eine
Copyright-Zeile besitzen sowie einen kurzen Hinweis darauf, wo die
vollstndigen Vermerke zu finden sind.  [eine Zeile mit dem
Programmnamen und einer kurzen Beschreibung] Copyright (C) [Jahr]
[Name des Autors]

This program is free software; you can redistribute it and/or modify
it under the terms of the GNU General Public License as published by
the Free Software Foundation; either version 2 of the License, or (at
your option) any later version.

This program is distributed in the hope that it will be useful, but
WITHOUT ANY WARRANTY; without even the implied warranty of
MERCHANTABILITY or FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU
General Public License for more details.

You should have received a copy of the GNU General Public License
along with this program; if not, write to the Free Software
Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA 02111-1307,
USA.

Auf Deutsch: [eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen
Beschreibung] Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors]

Dieses Programm ist freie Software. Sie knnen es unter den
Bedingungen der GNU General Public License, wie von der Free Software
Foundation verffentlicht, weitergeben und/oder modifizieren, entweder
gem Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Option) jeder spteren
Version.

Die Verffentlichung dieses Programms erfolgt in der Hoffnung, da es
Ihnen von Nutzen sein wird, aber OHNE IRGENDEINE GARANTIE, sogar ohne
die implizite Garantie der MARKTREIFE oder der VERWENDBARKEIT FR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Details finden Sie in der GNU General Public
License.

Sie sollten eine Kopie der GNU General Public License zusammen mit
diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, schreiben Sie an die Free
Software Foundation, Inc., 59 Temple Place, Suite 330, Boston, MA
02111-1307, USA.

Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und
per Brief erreichbar sind.

Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem
Start einen kurzen Vermerk ausgibt: version 69, Copyright (C) [Jahr]
[Name des Autors] Gnomovision comes with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for
details type `show w'. This is free software, and you are welcome to
redistribute it under certain conditions; type `show c' for details.

Auf Deutsch: Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Fr
Gnomovision besteht KEINERLEI GARANTIE; geben Sie `show w' fr Details
ein. Gnonovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten
Bedingungen weitergeben drfen; geben Sie `show c' fr Details ein.

Die hypothetischen Kommandos `show w' und `show c' sollten die
entsprechenden Teile der GNU-GPL anzeigen. Natrlich knnen die von
Ihnen verwendeten Kommandos anders heien als `show w' und `show c';
es knnten auch Mausklicks oder Menpunkte sein - was immer am besten
in Ihr Programm pat.

Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als
Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr
das Programm unterschreiben lassen. Hier ein Beispiel. Die Namen
mssen Sie natrlich ndern.  Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all
copyright interest in the program `Gnomovision' (which makes passes at
compilers) written by James Hacker.

[Unterschrift von Ty Coon], 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice

Auf Deutsch: Die Yoyodyne GmbH erhebt keinen urheberrechtlichen
Anspruch auf das von James Hacker geschriebene Programm ,Gnomovision`
(einem Schrittmacher fr Compiler).

[Unterschrift von Ty Coon], 1. April 1989 Ty Coon, Vizeprsident

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des
Programms in proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine
Funktionsbibliothek, so kann es sinnvoller sein, das Binden
proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie
dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public License
anstelle dieser Lizenz verwenden.
